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   LG Frankfurt/Main, 14.12.2022 - 2-03 O 325/22   

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https://dejure.org/2022,36101
LG Frankfurt/Main, 14.12.2022 - 2-03 O 325/22 (https://dejure.org/2022,36101)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14.12.2022 - 2-03 O 325/22 (https://dejure.org/2022,36101)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14. Dezember 2022 - 2-03 O 325/22 (https://dejure.org/2022,36101)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 823, 1004 analog, Artikel 2 I, 1 I GG, 8 EMRK BGB, §§ 308, 938, 890 ZPO
    Twitter muss bei einem konkreten Hinweis auf eine Persönlichkeitsverletzung auch kerngleiche Äußerungen entfernen.

Kurzfassungen/Presse (13)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Ehrverletzung durch herabwürdigenden Tweet - Twitter muss bei einem konkreten Hinweis auf eine Persönlichkeitsrechtsverletzung auch kerngleiche Äußerungen entfernen.

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Inhalte: Twitter muss nach Kenntnis auch ähnliche Tweets entfernen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Twitter muss wie Facebook bei ehrverletzenden Inhalten auch kerngleiche Tweets und Memes ohne erneute Inkenntnissetzung automatisch löschen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Hassrede im Internet

  • tagesschau.de (Pressebericht, 14.12.2022)

    Klage des Antisemitismusbeauftragten: Was das Urteil gegen Twitter bedeutet

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Twitter - und der Umgang mit ehrverletzenden Tweets

  • lto.de (Kurzinformation)

    Antisemitismusbeauftragter erfolgreich: Twitter muss ehrverletzende Tweets löschen

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Twitter muss bei Hinweis auf Persönlichkeitsrechtsverletzung auch kerngleiche Äußerungen entfernen

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Twitter muss bei Hinweis auf Persönlichkeitsrechtsverletzung auch kerngleiche Äußerungen entfernen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zum Umgang von Twitter mit ehrverletzenden Tweets

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Twitter muss auch Varianten ehrverletzender Tweets löschen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Twitter muss unwahre und ehrverletzende Äußerungen löschen - Auch sinngemäße Kommentare mit identischem Äußerungskern sind zu entfernen

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 23.11.2022)

    Antisemitismusbeauftragter gegen Twitter: Kampagne vor Gericht

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2023, 232
  • MMR 2023, 448
  • afp 2023, 184
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (45)

  • BGH, 24.07.2018 - VI ZR 330/17

    Zur Prüfpflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.12.2022 - 3 O 325/22
    Er ist aber verantwortlich, sobald er Kenntnis von einem konkreten rechtswidrigen Inhalt erlangt und nicht unverzüglich tätig wird, um die in Rede stehende Information oder den Zugang zu ihr zu sperren (vgl. BGH, Urteil vom 2.6.2022 - I ZR 140/15 - YouTube II; BGH, Urteil vom 24.07.2018 - VI ZR 330/17 Rn. 36 - Prozessberichterstattung; BGH, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15 Rn. 23 - jameda.de II, BGH, Urteil vom 15.10.2020 - I ZR 13/19 Rn. 24 - Störerhaftung des Registrars).

    Der Hinweis ist erforderlich, um den grundsätzlich nicht zur präventiven Kontrolle verpflichteten Diensteanbieter in die Lage zu versetzen, in der Vielzahl der indexierten Internetseiten diejenigen auffinden zu können, die möglicherweise die Rechte Dritter verletzen (BGH, Urteil vom 17.08.2011 - I ZR 57/09 - Stiftparfüm; BGH, Urteil vom 24.07.2018 - VI ZR 330/17 Rn. 37 - Prozessberichterstattung).

    Der Umfang der einem Hostprovider auferlegten Prüfpflichten bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als mittelbaren Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen des Einzelfalls eine Verhinderung der Verletzung zuzumuten ist (vgl. BGH, Urteil vom 24.07.2018 - VI ZR 330/17 Rn. 36; BGH, Urteil vom 30.04.2008 - I ZR 73/05 Rn. 50 - Internetversteigerung III; BGHZ 185, 330 - Sommer unseres Lebens; BGHZ 158, 343 - Schöner Wetten; BGH, Urteil vom 09.02.2006 - I ZR 124/03 Rn. 32 - Rechtsanwalts-Ranglisten).

    Ein auf die konkrete Verletzungsform beschränktes Unterlassungsgebot greift nicht nur dann, wenn eine Äußerung wortgleich wiederholt wird, sondern auch dann, wenn die darin enthaltenen Mitteilungen sinngemäß ganz oder teilweise Gegenstand einer erneuten Äußerung sind (BGH, Urteil vom 24.07.2018 - VI ZR 330/17 Rn. 44 - Prozessberichterstattung).

    Der Bundesgerichtshof spricht insoweit von einer "Identität des Äußerungskerns" (BGH, Urteil vom 24.07.2018 - VI ZR 330/17 Rn. 44 - Prozessberichterstattung).

  • BGH, 04.04.2017 - VI ZR 123/16

    Bewertungsportal macht sich Nutzerbewertungen zu Eigen und haftet für falsche

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.12.2022 - 3 O 325/22
    Vom Schutz der Meinungsfreiheit sind dagegen keine Tatsachenbehauptungen umfasst, die im Bewusstsein ihrer Unwahrheit aufgestellt werden oder deren Unwahrheit bereits im Zeitpunkt der Äußerung unzweifelhaft feststeht (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 04.04.2017 - VI ZR 123/16, GRUR 2017, 844 Rn. 26).

    Ob eine Äußerung als Tatsachenbehauptung oder - bis zur Grenze einer Schmähkritik, Formalbeleidigung oder eines Eingriffs in die Menschenwürde nicht von vornherein unzulässiges (BGH, Urteil vom 29.01.2020 - VI ZR 20/01, AfP 2002, 169, 179 mwN [juris Rn. 28]) - Werturteil einzustufen ist, ist eine Rechtsfrage (BGH, Urteil vom 04.04.2017 - VI ZR 123/16, GRUR 2017, 844 Rn. 29).

    Bei einem erwiesen falschen oder bewusst unwahren Tatsachenkern tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit regelmäßig hinter die Schutzinteressen des von der Äußerung Betroffenen zurück (BGH, GRUR 2017, 844 Rn. 27).

    Dabei darf die Angabe nicht aus dem Kontext herausgelöst und einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden, sondern es sind ihr sprachlicher Kontext und die erkennbaren Begleitumstände zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 27.09.2016 - VI ZR 250/13, GRUR 2017, 298 Rn. 12 - Mal PR-Agent, mal Reporter; GRUR 2017, 844 Rn. 30, jeweils mwN).

  • EuGH, 03.10.2019 - C-18/18

    Das Unionsrecht verwehrt es nicht, dass einem Hosting-Anbieter wie Facebook

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.12.2022 - 3 O 325/22
    Es ist anerkannt, dass ein Host-Provider verpflichtet sein kann, auch kerngleiche Verletzungen zu verhindern (vgl. EuGH, Urteil vom 03.10.2019 - C-18/18 Rn. 37 ff., der insoweit von "sinngleichen Äußerungen" spricht, s.u.; BGH, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15 Rn. 23 - jameda.de II).

    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 03.10.2019 (C-18/18 - Glawischnig-Piesczek) ausdrücklich klargestellt, dass es einem Mitgliedstaat nicht verwehrt ist, einem Hosting-Anbieter "Überwachungspflichten in spezifischen Fällen" aufzuerlegen und "die von ihm gespeicherten Informationen, die einen sinngleichen Inhalt haben wie Informationen, die zuvor für rechtswidrig erklärt worden sind, zu entfernen." Entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin erfordert diese Verpflichtung keine europarechtswidrige "autonome Beurteilung" der Rechtswidrigkeit der Verbreitung der Inhalte.

    Entsprechend hat der Europäische Gerichtshof in dem Fall Glawischnig-Piesczek die noch vom Generalanwalt in seinen Schlussanträgen vorgeschlagene Beschränkung der Überwachungspflicht auf Äußerungen von demselben Nutzer nicht übernommen (C-18/18).

  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.12.2022 - 3 O 325/22
    Er ist aber verantwortlich, sobald er Kenntnis von einem konkreten rechtswidrigen Inhalt erlangt und nicht unverzüglich tätig wird, um die in Rede stehende Information oder den Zugang zu ihr zu sperren (vgl. BGH, Urteil vom 2.6.2022 - I ZR 140/15 - YouTube II; BGH, Urteil vom 24.07.2018 - VI ZR 330/17 Rn. 36 - Prozessberichterstattung; BGH, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15 Rn. 23 - jameda.de II, BGH, Urteil vom 15.10.2020 - I ZR 13/19 Rn. 24 - Störerhaftung des Registrars).

    Ist der Provider aber mit einer Beanstandung eines Betroffenen konfrontiert, die so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen - diese zunächst als wahr unterstellt - unschwer bejaht werden kann, ist eine Ermittlung und Bewertung des Sachverhalts unter Berücksichtigung einer etwaigen Stellungnahme des für den beanstandeten Beitrag unmittelbar Verantwortlichen erforderlich; dies gilt auch dann, wenn die beanstandete Äußerung auf einem Bewertungsportal nur als Werturteil zu qualifizieren ist und das Werturteil vom Betroffenen nur mit der schlüssigen Behauptung als rechtswidrig beanstandet wird, der tatsächliche Bestandteil der Äußerung, auf dem die Wertung wiederum aufbaue, sei unrichtig und dem Werturteil fehle damit jegliche Tatsachengrundlage (BGH, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15, GRUR 2016, 855 Rn. 23 f.; OLG Köln Urteil vom 26.6.2019 - 15 U 91/19).

    Es ist anerkannt, dass ein Host-Provider verpflichtet sein kann, auch kerngleiche Verletzungen zu verhindern (vgl. EuGH, Urteil vom 03.10.2019 - C-18/18 Rn. 37 ff., der insoweit von "sinngleichen Äußerungen" spricht, s.u.; BGH, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15 Rn. 23 - jameda.de II).

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.12.2022 - 3 O 325/22
    Der Hinweis ist erforderlich, um den grundsätzlich nicht zur präventiven Kontrolle verpflichteten Diensteanbieter in die Lage zu versetzen, in der Vielzahl der indexierten Internetseiten diejenigen auffinden zu können, die möglicherweise die Rechte Dritter verletzen (BGH, Urteil vom 17.08.2011 - I ZR 57/09 - Stiftparfüm; BGH, Urteil vom 24.07.2018 - VI ZR 330/17 Rn. 37 - Prozessberichterstattung).

    Ab dem Zeitpunkt seiner Kenntnis ist der Diensteanbieter nicht nur dazu verpflichtet, den konkreten Inhalt zu sperren, sondern hat auch Vorsorge zu treffen, dass es nicht zu weiteren gleichartigen Rechtsverletzungen kommt (vgl. BGH, Urteil vom 17.08.2011 - I ZR 57/09 Rn. 39 - Stiftparfüm; BGH, Urteil vom 12.07.2012 - I ZR 18/11 - Alone in the Dark).

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 18/11

    Alone in the Dark

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.12.2022 - 3 O 325/22
    Unter Anwendung dieser Grundsätze haftet die Antragsgegnerin nur dann nicht, wenn sie nach dem Hinweis vom 27.09.2022 alles ihr technisch und wirtschaftlich Zumutbare getan hat, um weitere Rechtsverletzungen zu verhindern (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2012 - I ZR 18/11 - Alone in the Dark).

    Ab dem Zeitpunkt seiner Kenntnis ist der Diensteanbieter nicht nur dazu verpflichtet, den konkreten Inhalt zu sperren, sondern hat auch Vorsorge zu treffen, dass es nicht zu weiteren gleichartigen Rechtsverletzungen kommt (vgl. BGH, Urteil vom 17.08.2011 - I ZR 57/09 Rn. 39 - Stiftparfüm; BGH, Urteil vom 12.07.2012 - I ZR 18/11 - Alone in the Dark).

  • EuGH, 22.06.2021 - C-682/18

    Beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts erfolgt seitens der Betreiber von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.12.2022 - 3 O 325/22
    Ein Host-Provider ist dabei nicht nur zur einmaligen Löschung oder Entfernung des Zugangs zu einem rechtswidrigen Inhalt, sondern bei einer Störerhaftung zur Unterlassung verpflichtet (vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 22.6.2021 - C-682/18, C-683/18 (Frank Peterson/Google LLC ua [C-682/18] u. Elsevier Inc./Cyando AG [C-683/18]); BGH, Urteil vom 02.06.2022 - I ZR 140/15 -YouTube II; BGH, Beschluss vom 20.09.2018 - I ZR 53/17).

    Dies gilt insoweit auch für die Handlungsform des Verbreitens (vgl. zB EuGH, Urteil vom 22.06.2021 - C-682/18 u.a., GRUR 2021, 1053 Rn. 102, zur öffentlichen Wiedergabe i.S.d. UrhG).

  • BGH, 02.06.2022 - I ZR 140/15

    Zur Haftung der Diensteanbieter "YouTube" und "uploaded" für

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.12.2022 - 3 O 325/22
    Er ist aber verantwortlich, sobald er Kenntnis von einem konkreten rechtswidrigen Inhalt erlangt und nicht unverzüglich tätig wird, um die in Rede stehende Information oder den Zugang zu ihr zu sperren (vgl. BGH, Urteil vom 2.6.2022 - I ZR 140/15 - YouTube II; BGH, Urteil vom 24.07.2018 - VI ZR 330/17 Rn. 36 - Prozessberichterstattung; BGH, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15 Rn. 23 - jameda.de II, BGH, Urteil vom 15.10.2020 - I ZR 13/19 Rn. 24 - Störerhaftung des Registrars).

    Ein Host-Provider ist dabei nicht nur zur einmaligen Löschung oder Entfernung des Zugangs zu einem rechtswidrigen Inhalt, sondern bei einer Störerhaftung zur Unterlassung verpflichtet (vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 22.6.2021 - C-682/18, C-683/18 (Frank Peterson/Google LLC ua [C-682/18] u. Elsevier Inc./Cyando AG [C-683/18]); BGH, Urteil vom 02.06.2022 - I ZR 140/15 -YouTube II; BGH, Beschluss vom 20.09.2018 - I ZR 53/17).

  • BGH, 16.01.2018 - VI ZR 498/16

    Angriff von Teilen einer komplexen Gesamtaussage bzgl. Sinndeutung einer Äußerung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.12.2022 - 3 O 325/22
    Denn an der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die nicht zutreffend sind, besteht unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse (BGH, Urteil vom 16.01.2018 - VI ZR 498/16, DB 2018, 630 Rn. 38 mwN).

    Sofern eine Äußerung, in der sich Tatsachen und Meinung vermengen, durch Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, wird sie als Meinung vom Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 GG geschützt (BGH, BGH, Urt., v. 16.1.2018 - VI ZR 498/16 = NZG 2018, 797 = DB 2018, 630 Rn. 36 mwN).

  • BVerfG, 11.11.2021 - 1 BvR 11/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Verurteilung zur

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.12.2022 - 3 O 325/22
    Dies gilt explizit auch für den Vorhalt des Antisemitismus (BVerfG, Beschluss vom 11.11.2021 - 1 BvR 11/20; OLG Karlsruhe Urteil vom 23.6.2021 - 6 U 190/20 = GRUR-RS 2021, 15374).

    Diese Gesichtspunkte können für die konkrete Abwägung relevant sein, müssen aber nicht in jedem Fall in ihrer Gesamtheit "abgearbeitet" werden (BVerfG, Beschluss vom 11.11.2021 - 1 BvR 11/20 - Fall Naidoo = NJW 2022, 680 Rn. 30-38).

  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 80/12

    File-Hosting-Dienst

  • OLG Köln, 26.06.2019 - 15 U 91/19

    Muss ich mir eine Bewertung mit einem Stern bei Google gefallen lassen?

  • BGH, 29.06.2021 - VI ZR 52/18

    A) Dient der Betrieb eines einer bestimmten Person 'gewidmeten',

  • OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 6 U 63/17

    Irreführung durch Spitzenstellungsbehauptung; Anforderungen an die Widerlegung

  • OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 16 U 253/20

    Unterlassung der Verbreitung von Videos auf YouTube

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

  • BGH, 09.02.2006 - I ZR 124/03

    Rechtsanwalts-Ranglisten

  • BGH, 20.09.2018 - I ZR 53/17

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Haftung eines

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 232/08

    Reichweite einer Unterlassungsverpflichtungserklärung eines Presseorgans im

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

  • BVerfG, 09.07.1997 - 1 BvR 730/97

    Kammerentscheidung betreffend öffentliche Äußerungen über "Reemtsma-Entführung"

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

  • BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 327/91

    Unzutreffende Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung,

  • BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 1073/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Versagung der Auskunft

  • OLG Celle, 01.06.2017 - 13 U 178/16

    Ansprüche gegen die Betreiberin einer Suchmaschine wegen des Vorhaltens von

  • OLG Karlsruhe, 23.06.2021 - 6 U 190/20

    Erklärter Antisemit - Bezeichnung eines Politikers als "erklärter Antisemit und

  • EGMR, 10.07.2014 - 48311/10

    BILD-Artikel zu Gerhard Schröder und Gazprom zulässig

  • BGH, 15.09.2015 - VI ZR 175/14

    Persönlichkeitsverletzung eines minderjähriges Kindes: Buchveröffentlichung einer

  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

  • OLG Hamburg, 31.10.1991 - 3 U 22/91

    Nazi-Sekte

  • BVerfG, 15.08.1989 - 1 BvR 881/89

    Bezeichnung einer Vereinigung als "Jugendsekte" oder "Jugendreligion"

  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 250/13

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Journalisten: Abgrenzung von

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

  • BGH, 15.10.2020 - I ZR 13/19

    Störerhaftung des Registrars

  • OLG Frankfurt, 21.01.2016 - 16 U 87/15

    Ehrschutz eines Vereins bei ihn betreffenden Veröffentlichungen und Verwertungen

  • BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10

    Die Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" ist ein Werturteil und fällt unter

  • OLG Saarbrücken, 04.06.2014 - 5 U 81/13

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Behauptung rechtsradikaler Tendenzen eines

  • BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 2619/13

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Tatsache verkürzt den grundrechtlichen

  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 4 U 101/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines "Bloggers" als "bekannter

  • BVerfG, 19.02.2019 - 1 BvR 1954/17

    Zu den Voraussetzungen an die gerichtliche Untersagung einer Äußerung als

  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14

    Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter

  • BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04

    Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext

  • EGMR, 16.06.2022 - 164/19

    BELZ AND OTHERS v. POLAND

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